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Säule: VerhaltenGKV-förderbar

Suchtprävention

Ein Tabuthema, das sich auszusprechen lohnt.

Position
Feld 4 von 10
Säule
Verhalten
Förderung
GKV §20b SGB V
Maßnahmen
im Aufbau

Worum es geht

Suchtprävention reicht von Rauchfrei-Kursen über Alkohol-Aufklärung bis zur vertraulichen Unterstützung bei Abhängigkeiten. Der Schlüssel ist eine Kultur, in der Hilfe holen kein Karriererisiko ist.

Warum es sich lohnt

Suchtverhalten betrifft mehr Belegschaften, als offen sichtbar wird, und verursacht Ausfälle, Unfälle und Konflikte. Klare Angebote und Ansprechpartner schützen Betroffene und das Unternehmen — und sind nach §20b SGB V förderbar.

Maßnahmen für Suchtprävention

Für dieses Handlungsfeld bauen wir die Maßnahmen-Sammlung gerade aus. Stöbere solange in allen Maßnahmen oder mach den Selbstcheck.

Förderfähig: bis 600 € pro Mitarbeitendem steuerfrei

Maßnahmen im Handlungsfeld Suchtprävention sind nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuerfrei — sobald sie Teil eines strukturierten BGM-Prozesses sind. Genau diesen Prozess bringt BGFHero mit; zusätzlich greift der Krankenkassen-Zuschuss nach § 20b SGB V für zertifizierte Maßnahmen.

GKV-Förderung & Steuer: so beantragst du es →

Wo steht ihr bei Suchtprävention?

Der 5-Minuten-Selbstcheck ordnet euch über alle 10 Handlungsfelder ein.