GKV-Förderung & Steuer

Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkassen für betriebliche Gesundheitsförderung — und wie beantrage ich ihn?

Sobald Maßnahmen Teil eines strukturierten BGM-Prozesses sind, sind sie nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem/Jahr steuerfrei — dazu kommen Kassen-Zuschuss (§ 20b SGB V) und 50-€-Sachbezug (§ 8 EStG). Genau diesen Prozess liefern BGFHero und EasyBGM.

Die drei Förderwege im Überblick

FörderwegRechtsgrundlageHöhe / BedingungBeleg im Ökosystem
Krankenkassen-Zuschuss§ 20 / § 20b SGB VGKV trägt Kosten ZPP-zertifizierter Präventionsmaßnahmen im Setting UnternehmenUpfit (ZPP-zertifiziert)
Steuerfreier Arbeitgeber-Zuschuss§ 3 Nr. 34 EStGbis 600 € pro Mitarbeitendem/Jahr steuer- & sozialabgabenfrei — sobald die Maßnahmen Teil eines strukturierten BGM-Prozesses sind (Handlungsfelder nach Leitfaden Prävention) oder zertifiziertBGFHero/EasyBGM liefern genau diesen Prozess
Steuerfreier Sachbezug§ 8 EStGbis 50 € pro Mitarbeitendem/MonatMove-Republic-Gutscheine/STARS (sachbezugskonform)
Fallback bei ausgeschöpftem Sachbezug§ 37b / § 8 Abs. 3 EStG30 % Pauschalversteuerung der Sachprämien bzw. Rabattfreibetrag

§ 20b SGB V: Was die Krankenkasse zahlt

Nach § 20b SGB V fördern gesetzliche Krankenkassen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung im Setting Unternehmen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Maßnahme nach den Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention konzipiert bzw. zertifiziert ist.

Für individuelle, verhaltensbezogene Präventionskurse ist die Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) der entscheidende Nachweis. Im Nexus-Ökosystem erfüllen z. B. die Kurse von Upfit diese ZPP-Zertifizierung — die Krankenkasse kann die Kosten dann ganz oder teilweise tragen.

§ 3 Nr. 34 EStG: Der strukturierte BGM-Prozess schaltet die 600 € frei

Zuschüsse und Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.

Entscheidend ist: Es gibt zwei Wege. Erstens zertifizierte Einzelkurse der verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 5 SGB V, ZPP). Zweitens — und das ist der unterschätzte Hebel — betriebliche Gesundheitsförderung im Setting Unternehmen: Hier muss nicht jede einzelne Maßnahme zertifiziert sein. Es genügt, dass sie Teil eines strukturierten BGM-Prozesses nach den Handlungsfeldern des Leitfadens Prävention ist.

Das heißt konkret: Sobald deine Maßnahmen in einem dokumentierten BGM-Prozess (Bedarfsanalyse → Planung → Umsetzung → Evaluation) eingebettet sind, dürfen sie auf das 600-€-Budget je Mitarbeitendem. Genau diesen Prozess bringen BGFHero und EasyBGM mit — strukturiert, an den Handlungsfeldern ausgerichtet und revisionssicher dokumentiert. Damit wird aus einer Einzelmaßnahme eine förderfähige BGF-Leistung.

Der 6-Phasen-BGM-Prozess als Voraussetzung

Der Leitfaden Prävention beschreibt BGF als gesteuerten Prozess. Wer ihn dokumentiert nachweist, erfüllt die Bedingung für die steuerliche Begünstigung — und macht die Wirkung gegenüber Geschäftsführung und Krankenkasse sichtbar.

  • 1. Vorbereitung
  • 2. Strukturaufbau
  • 3. Analyse (z. B. Reifegrad-Check, Mitarbeitenden-Befragung)
  • 4. Planung (Maßnahmen je Handlungsfeld)
  • 5. Umsetzung
  • 6. Evaluation (Kennzahlen, Jahresbericht)

So beantragst du die Förderung — Schritt für Schritt

Die drei Förderwege lassen sich kombinieren. In der Praxis hat sich diese Reihenfolge bewährt:

  • Zertifizierte Maßnahmen wählen (ZPP-zertifiziert, z. B. Upfit-Ernährungscoaching).
  • Den BGM-Prozess dokumentieren — BGFHero führt durch Analyse, Planung und Evaluation.
  • Mit der Krankenkasse die §-20b-Bezuschussung der zertifizierten Maßnahme klären.
  • Den Arbeitgeber-Zuschuss bis 600 € nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei über die Lohnabrechnung ausweisen.
  • Optional zusätzlich Sachprämien bis 50 €/Monat nach § 8 EStG (z. B. Move-Republic-Gutscheine).

Passende Maßnahmen & Themen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schlüssel zum 600-€-Budget ist der strukturierte BGM-Prozess — nicht zwingend die Einzel-Zertifizierung.
  • § 3 Nr. 34 EStG: bis 600 €/Mitarbeitendem/Jahr steuerfrei, sobald Maßnahmen Teil dieses Prozesses sind.
  • § 20b SGB V: zusätzlich Krankenkassen-Zuschuss für zertifizierte Maßnahmen (z. B. Upfit/ZPP).
  • § 8 EStG: zusätzlich 50 €/Monat steuerfreier Sachbezug.
  • BGFHero und EasyBGM bringen genau diesen Prozess mit — damit werden Maßnahmen förderfähig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der steuerfreie BGF-Zuschuss?+

Bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr nach § 3 Nr. 34 EStG — steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Maßnahme zertifiziert ist bzw. dem BGM-Prozess nach Leitfaden Prävention folgt.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für BGF?+

Ja. Nach § 20/§ 20b SGB V bezuschussen gesetzliche Krankenkassen zertifizierte Präventionsmaßnahmen im Setting Unternehmen. Voraussetzung ist die ZPP-Zertifizierung der Maßnahme (z. B. die Kurse von Upfit).

Was ist die Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG?+

Die Maßnahme muss zertifiziert sein oder dem BGM-Prozess nach dem Leitfaden Prävention (6 Phasen) folgen. Genau diesen Prozess steuert die BGFHero-/EasyBGM-Plattform.

Müssen alle Maßnahmen ZPP-zertifiziert sein, um steuerfrei zu sein?+

Nein. Für betriebliche Gesundheitsförderung im Setting Unternehmen genügt, dass die Maßnahmen Teil eines strukturierten BGM-Prozesses nach den Handlungsfeldern des Leitfadens Prävention sind — dann dürfen sie auf das 600-€-Budget nach § 3 Nr. 34 EStG. Zusätzlich gibt es den Weg über zertifizierte Einzelkurse (§ 20 Abs. 5 SGB V/ZPP). Den strukturierten Prozess liefern BGFHero und EasyBGM.

Was gilt zusätzlich zum 600-€-Freibetrag?+

Unabhängig davon können Sachprämien bis 50 €/Monat nach § 8 EStG steuerfrei gewährt werden (z. B. Gutscheine). Bei ausgeschöpftem Sachbezug greift die 30-%-Pauschalversteuerung nach § 37b EStG.

BGF förderfähig aufsetzen — mit BGFHero

BGFHero steuert den BGM-Prozess nach Leitfaden Prävention, damit deine Maßnahmen § 3 Nr. 34 EStG erfüllen — inklusive ZPP-zertifizierter Partner wie Upfit.

Quellen

Stand: 2026-06-17. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

Weiterlesen