Gesetzliche BGF-Pflichten
Was muss ich bei BGF gesetzlich beachten — was ist Pflicht, was freiwillig?
BGF ist freiwillig, aber § 3 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung (physisch und psychisch). Für GKV-Zuschüsse nach § 20b SGB V ist ein strukturierter BGM-Prozess nach Leitfaden Prävention Voraussetzung — den liefert BGFHero.
Pflicht vs. Kür: Was das Gesetz fordert
| Thema | Rechtsgrundlage | Pflicht / Freiwillig | Konsequenz bei Verstoß |
|---|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung (psychisch + physisch) | § 3–5 ArbSchG | PFLICHT für alle Arbeitgeber ab 1 MA | Bußgeld, Haftung bei Arbeitsunfall |
| Betriebsärztliche Betreuung | § 2 ASiG / DGUV V2 | PFLICHT ab bestimmter MA-Zahl und Risikoklasse | Ordnungswidrigkeit |
| Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) | § 20b SGB V | FREIWILLIG — aber GKV muss fördern wenn beantragt | Keine Sanktion, aber GKV-Zuschüsse entgehen |
| BGM-Prozess nach Leitfaden Prävention | GKV-Leitfaden / § 20b SGB V | Voraussetzung für GKV-Bezuschussung | Kein Anspruch auf § 20b-Mittel ohne Prozess |
| Mutterschutz, BEM, Sucht-Prävention | MuSchG, SGB IX § 167, diverse | PFLICHT (teilweise ab bestimmter Größe) | Arbeitsrechtliche Haftung |
Was ist echte Pflicht: § 3 ArbSchG — Gefährdungsbeurteilung
Jeder Arbeitgeber in Deutschland — auch mit nur einem Mitarbeitenden — ist nach § 3 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet, geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. § 5 ArbSchG konkretisiert: Gefährdungen müssen systematisch beurteilt werden, seit 2013 ausdrücklich auch psychische Belastungen (Burnout, Stress, Überlastung).
Die Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert sein. Fehlende oder mangelhafte Dokumentation kann bei Betriebsprüfungen und Arbeitsunfällen zu Bußgeldern und zivilrechtlicher Haftung führen. BGFHero erfasst psychische Belastungen standardisiert im Rahmen der Mitarbeiterbefragung und stellt die Ergebnisse revisionssicher bereit.
- Physische Gefährdungen: Ergonomie, Lärm, Heben und Tragen
- Psychische Belastungen: Zeitdruck, Konflikte, emotionale Erschöpfung (seit 2013 explizit)
- Dokumentationspflicht: Maßnahmen müssen schriftlich festgehalten werden
- Überprüfungspflicht: Regelmäßige Aktualisierung bei veränderten Arbeitsbedingungen
Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG / DGUV V2
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 verpflichten Unternehmen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Die konkrete Form (Betriebsarzt oder Regelbetreuung) und der Umfang richten sich nach Beschäftigtenzahl und Risikoeinstufung der Branche.
Für Büroarbeitsplätze gilt oft die Grundbetreuung mit geringem Stundensatz. Dennoch ist die Bestellung eines Betriebsarztes bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht — auch für KMU.
BGF selbst ist freiwillig — aber mit starkem Anreiz
Betriebliche Gesundheitsförderung im Sinne von Präventionskursen, Gesundheitstagen oder Stressbewältigungsprogrammen ist keine gesetzliche Pflicht. Das Sozialgesetzbuch (§ 20b SGB V) schreibt aber vor, dass gesetzliche Krankenkassen BGF aktiv unterstützen müssen — wenn das Unternehmen einen strukturierten BGM-Prozess nachweisen kann.
Das bedeutet: Wer BGF strukturiert betreibt, hat einen Rechtsanspruch auf GKV-Unterstützung. Wer es nicht tut, lässt frei abrufbare Fördermittel liegen. Dazu kommen 600 €/Mitarbeitendem/Jahr steuerfrei nach § 3 Nr. 34 EStG — ebenfalls nur mit dokumentiertem Prozess.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Pflicht ab 6 Wochen Fehlzeit
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM-Gespräch anzubieten, wenn ein Mitarbeitender innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen durchgehend oder wiederholt arbeitsunfähig war. BEM ist kein BGM, aber der Übergang ist fließend — wer frühzeitig BGF betreibt, reduziert BEM-Fälle.
Passende Maßnahmen & Themen
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht: Gefährdungsbeurteilung (physisch + psychisch) nach § 3–5 ArbSchG für jeden Arbeitgeber.
- Pflicht: Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG/DGUV V2 (Umfang nach Branche und Größe).
- Pflicht: BEM-Angebot nach § 167 SGB IX bei >6 Wochen Fehlzeit.
- Freiwillig, aber gefördert: BGF nach § 20b SGB V — GKV zahlt, wenn BGM-Prozess dokumentiert ist.
- BGFHero verzahnt Pflicht (Gefährdungsbeurteilung) und Kür (BGF) in einem Prozess.
Häufige Fragen
Muss ich als Arbeitgeber mit 15 Mitarbeitenden BGF anbieten?+
Nein, BGF ist freiwillig. Pflicht ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 3–5 ArbSchG (inkl. psychischer Belastungen) und die betriebsärztliche Betreuung nach ASiG/DGUV V2. BGF lohnt sich aber finanziell: GKV-Zuschüsse (§ 20b SGB V) und 600 €/MA/Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG) machen es oft kostenneutral.
Was passiert, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung habe?+
Die fehlende Gefährdungsbeurteilung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG und kann mit Bußgeldern bis zu 25.000 € geahndet werden. Bei Arbeitsunfällen kann sie auch die zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers begründen.
Zählt die psychische Gefährdungsbeurteilung als BGF?+
Nein, sie ist eine eigenständige Pflicht nach § 5 ArbSchG — aber sie ist die ideale Datenbasis für BGF. BGFHero erhebt psychische Belastungsfaktoren systematisch und verknüpft sie mit konkreten BGF-Maßnahmen, sodass Pflicht und Kür sinnvoll verzahnt werden.
Ab wann ist BEM Pflicht?+
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX müssen Arbeitgeber BEM anbieten, wenn ein Mitarbeitender innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig war — unabhängig von der Unternehmensgröße.
Wie hängen ArbSchG-Pflichten und BGF-Förderung zusammen?+
Die Gefährdungsbeurteilung (Pflicht) liefert die Bedarfsanalyse, auf der BGF (freiwillig) aufbaut. Wer beides verbindet — Pflicht-Analyse + freiwilliger BGF-Prozess nach Leitfaden Prävention — erfüllt alle Anforderungen und schaltet gleichzeitig GKV-Zuschüsse und die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG frei.
Pflicht + Kür in einem Prozess
BGFHero erfasst psychische Belastungen für die Gefährdungsbeurteilung und steuert gleichzeitig den BGM-Prozess, der GKV-Zuschüsse und § 3 Nr. 34 EStG freischaltet.
Quellen
- § 3–5 ArbSchG (gesetze-im-internet.de) ↗
- § 20b SGB V — Betriebliche Gesundheitsförderung ↗
- § 167 SGB IX — Betriebliches Eingliederungsmanagement ↗
- DGUV Vorschrift 2 — Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ↗
Stand: 2026-06-19. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.