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Bewegung0 € · kostenlosunter 30 Min.

Walk & Talk: Das Meeting im Gehen

Nicht jedes Gespräch braucht einen Konferenzraum. Zweier- und Dreier-Abstimmungen funktionieren im Gehen oft besser – und nebenbei sammeln alle Beteiligten Schritte, ohne einen Gedanken an Sport zu verschwenden.

Warum Gehen das Denken in Bewegung bringt Viele Menschen denken im Gehen freier und assoziativer als am Tisch. Der Blick ist nicht aufs Gegenüber fixiert, das nimmt Druck aus schwierigen Themen und öffnet den Raum für neue Ideen. Für offene, kreative Fragen ohne Bildschirmbedarf ist Walk & Talk deshalb oft das bessere Format – ehrlicher und lösungsorientierter.

Wofür es passt – und wofür nicht Ideal sind Vier-Augen-Gespräche, Feedback, Brainstorming, das erste Sortieren eines Problems. Sobald Dokumente, Präsentationen oder mehr als drei Personen ins Spiel kommen, stößt das Format an Grenzen. Diese Klarheit hilft: Walk & Talk ersetzt nicht jedes Meeting, sondern ein bestimmtes, häufiges – das kurze, vertrauliche Zweiergespräch.

So wird es zur Selbstverständlichkeit Es braucht keine Regeln, nur ein erstes „Lass uns das beim Gehen besprechen". Eine feste, sichere Route in der Nähe senkt die Hürde. Wer es als Führungskraft vorlebt, macht es schnell zur normalen Option im Werkzeugkasten – kostenlos, gesund und für die Belegschaft eine willkommene Abwechslung vom Schreibtisch.

So setzt du es um

  1. 1

    Regel einführen: 1:1-Meetings werden zu Walking Meetings

  2. 2

    Route festlegen (15-20 Minuten Runde)

  3. 3

    Im nächsten Teammeeting ankündigen

  4. 4

    Selbst als Vorbild starten

  5. 5

    Nach 2 Wochen Feedback einholen

Was du brauchst

Aufwand
unter 30 Min.
Kosten
0 €
Dauer
Dauerhaft
Setup
10 Min.
  • Kostenlos
  • +81% Kreativität (Stanford)
  • Sofort umsetzbar
  • Entspanntere Gespräche

Förderfähig: bis 600 € steuerfrei

Als Teil eines strukturierten BGM-Prozesses ist diese Maßnahme nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuerfrei — den Prozess bringt BGFHero mit. Zertifizierte Angebote (z. B. von Upfit) bezuschusst zusätzlich die Krankenkasse nach § 20b SGB V.

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